Was ist das BZF?
Das Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst – kurz BZF – ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, sobald du als Pilot aktiv Sprechfunk im Flugfunkdienst betreiben möchtest. Ohne diesen Nachweis darfst du in Deutschland kein Flugfunkgerät bedienen. Die Prüfung wird von der Bundesnetzagentur abgenommen und ist einer der wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zu deinem Pilotenschein.
Das BZF existiert in zwei Varianten, die sich im Wesentlichen durch den Einsatzbereich und die zulässige Betriebssprache unterscheiden. Welche du brauchst, hängt davon ab, wo und wie du fliegen möchtest.
BZF 2 – Sprechfunk auf nationalen Frequenzen
Das BZF 2 berechtigt dich, auf nationalen Frequenzen in deutscher Sprache zu funken. Es gilt ausschließlich für Flüge innerhalb Deutschlands nach Sichtflugregeln (VFR). Das BZF 2 eignet sich für:
- PPL(A)- und LAPL-Anwärter mit Fokus auf innerdeutsche Strecken
- UL-Piloten (Ultraleichtflugzeuge)
- Segelflugpiloten und Motorseglerführer
- Ballonführer
- Alle, die vorerst ausschließlich in Deutschland fliegen möchten
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (30 Multiple-Choice-Fragen aus dem offiziellen Fragenkatalog der Bundesnetzagentur) sowie einem mündlich-praktischen Teil – einer Sprechfunksimulation auf Deutsch, bei der typische Situationen aus dem Flugbetrieb durchgespielt werden.
BZF 1 – Internationaler Flugfunk auf Englisch
Das BZF 1 ist die erweiterte Variante und berechtigt zusätzlich zum Sprechfunk in englischer Sprache auf internationalen Frequenzen. Es ist verpflichtend, wenn du ins Ausland fliegen oder internationale Flughäfen mit englischsprachigem Funkbetrieb anlaufen möchtest. Das BZF 1 umfasst alle Inhalte des BZF 2 und ergänzt sie um:
- ICAO-konforme Sprechfunkverfahren auf Englisch
- Internationale Standardphrasologie auf Englisch
- Notkommunikation auf Englisch (MAYDAY, PAN-PAN)
- Einen eigenständigen mündlich-praktischen Prüfungsteil auf Englisch
Wer das BZF 1 besteht, ist automatisch auch zum Sprechfunk auf deutschen Frequenzen in deutscher Sprache berechtigt – das BZF 2 ist damit vollständig eingeschlossen.
BZF 1 oder BZF 2: Die richtige Wahl für dich
Die Entscheidung ist einfacher, als viele denken:
- Fliegst du ausschließlich innerdeutsch und brauchst kein Englisch? Das BZF 2 reicht aus.
- Planst du irgendwann Auslandsflüge oder internationale Flughäfen? Mach direkt das BZF 1.
Unsere Empfehlung: BZF 1 von Anfang an. Der zusätzliche Aufwand gegenüber dem BZF 2 ist überschaubar – und du sparst dir eine spätere Upgrade-Prüfung. Gerade wer den PPL(A) anstrebt, wird das BZF 1 früher oder später ohnehin benötigen, sobald internationale Flüge auf dem Plan stehen.
Upgrade: Vom BZF 2 zum BZF 1
Wer bereits ein BZF 2 besitzt, kann jederzeit auf das BZF 1 aufsteigen. Die Bundesnetzagentur nimmt hierfür eine ergänzende Prüfung ab, die sich auf die englischsprachigen Anteile konzentriert. Schriftlicher Grundlagenteil entfällt teilweise, der Fokus liegt auf dem mündlich-praktischen Teil auf Englisch. Bei BZF-Kurs.de bieten wir dafür ein dediziertes BZF 1 Upgrade-Paket an.
Wie lange ist das BZF gültig?
Das BZF – sowohl BZF 1 als auch BZF 2 – hat keine zeitliche Befristung. Es bleibt lebenslang gültig, sobald es einmal ausgestellt wurde. Es muss weder verlängert noch erneuert werden. Das unterscheidet es vom medizinischen Tauglichkeitszeugnis (Klasse 1/2), das regelmäßig erneuert werden muss.
Vorbereitung mit BZF-Kurs.de
Unser Onlinekurs bereitet dich gezielt auf beide Prüfungen vor. In kleinen Gruppen per Live-Training simulieren wir echte Prüfungsgespräche – genau so, wie die Bundesnetzagentur sie abnimmt. Die Bestehensquote unserer Teilnehmer liegt bei 99,8 %.