Bundesoberbehörde · Regulierungsbehörde
Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur reguliert in Deutschland die großen Netzmärkte: von Telekommunikation und Post über Strom und Gas bis zur Eisenbahn. Dieser Überblick erklärt verständlich Aufgaben, Geschichte, Organisation und Zahlen der Behörde, und ihre Rolle beim Flugfunk.
Was ist die Bundesnetzagentur?
Die Bundesnetzagentur ist eine deutsche Bundesoberbehörde mit Hauptsitz in Bonn. Ihr vollständiger Name lautet „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“. Als Regulierungsbehörde erhält und fördert sie den Wettbewerb in den Netzmärkten und sorgt dafür, dass Verbraucher Zugang zu sicheren und bezahlbaren Diensten haben.
Die Behörde gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Fachaufsicht über die Telekommunikation liegt beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Die fünf regulierten Bereiche
Der Auftrag der Bundesnetzagentur umfasst fünf große Netzbereiche:
Telekommunikation
Aufsicht über die Telekommunikationsmärkte, Zugang der Wettbewerber zu den Netzen marktmächtiger Anbieter, Verwaltung der Funkfrequenzen und Abnahme von Funkprüfungen.
Post
Ansprechstelle für Beschwerden über Brief- und Paketdienste sowie Genehmigung von Postentgelten.
Elektrizität
Regelung des Netzzugangs und der Netzentgelte, Prüfung und Bestätigung des Netzentwicklungsplans Strom, Genehmigung von Höchstspannungsleitungen.
Gas
Regelung der Bedingungen und Entgelte für den Zugang zu den Gasnetzen sowie Prüfung des Netzentwicklungsplans Gas.
Eisenbahnen
Überwachung des diskriminierungsfreien Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur, geregelt im Eisenbahnregulierungsgesetz.
Telekommunikation und Funk im Detail
Der Bereich Telekommunikation ist für den Flugfunk besonders relevant. Hier verwaltet die Behörde das gesamte Funkfrequenzspektrum und überwacht die Technik:
Wettbewerbsaufsicht
Die Bundesnetzagentur prüft und genehmigt Entgeltänderungen marktmächtiger Anbieter und stellt sicher, dass diese den Wettbewerbern Zugang zu Teilnehmeranschlüssen und Infrastruktur zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen gewähren.
Frequenzverwaltung
Sie sorgt für eine effiziente und störungsfreie Nutzung der Frequenzen, erstellt den Frequenzplan und teilt Frequenzen unter anderem dem Amateurfunk, dem Betriebsfunk und dem Rundfunk zu. Mobilfunkfrequenzen werden in öffentlichen Auktionen versteigert, etwa für UMTS.
Technische Aufsicht und elektromagnetische Verträglichkeit
Die Behörde überwacht die elektromagnetische Verträglichkeit, geht Berichten über Funkstörungen nach und prüft ortsfeste Funkanlagen auf die Einhaltung der Grenzwerte. Sie wirkt in Normungsgremien wie ETSI und ITU mit.
Funkprüfungen
Die Bundesnetzagentur nimmt die amtlichen Prüfungen für Flugfunkzeugnisse, Amateurfunkzeugnisse und den Seefunkdienst ab und vergibt die Rufzeichen.
Verbraucherschutz und weitere Aufgaben
Über die Marktregulierung hinaus übernimmt die Bundesnetzagentur weitere Aufgaben:
Schutz vor unerlaubter Werbung
Die Behörde geht gegen unerlaubte Telefonwerbung und „Slamming" vor und kann Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen. 2017 nahm sie die vernetzte Puppe „My Friend Cayla" wegen unsicherem Mikrofonzugriff vom Markt.
Verbraucherschlichtung
Sie betreibt ein Schlichtungsverfahren für Streitfälle im Telekommunikationsbereich und ordnet kostenlose Preisansagen für teure Auslandsvorwahlen an, um „Ping-Anrufe" einzudämmen.
Vertrauensdienste (eIDAS)
Die Bundesnetzagentur ist Aufsichtsstelle für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter und elektronische Signaturen nach der eIDAS-Verordnung der EU.
Marktüberwachung
Sie ist nationale Marktüberwachungsbehörde für die elektromagnetische Verträglichkeit und für Funkanlagen und prüft, ob in Verkehr gebrachte Geräte den Vorgaben entsprechen.
Geschichte
Die Bundesnetzagentur ging aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation hervor.
- 1998
Gründung am 1. Januar als „Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" (RegTP), im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost.
- 2005
Die Regulierung der Strom- und Gasmärkte kommt hinzu. Die Behörde wird in „Bundesnetzagentur" umbenannt.
- 2006
Seit dem 1. Januar überwacht die Behörde zusätzlich den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und trägt seither ihren heutigen vollständigen Namen.
Organisation und Leitung
An der Spitze der Bundesnetzagentur steht ein Präsident. Ein Beirat begleitet ihre Arbeit.
Präsident
Seit dem 1. März 2022 ist Klaus Müller Präsident der Bundesnetzagentur. Frühere Präsidenten waren Klaus-Dieter Scheurle (1998 bis 2000), Matthias Kurth (2001 bis 2012) und Jochen Homann (2012 bis 2022).
Beirat
Der Beirat der Bundesnetzagentur besteht aus je 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. Für den Eisenbahnbereich gibt es einen eigenen Eisenbahninfrastrukturbeirat mit Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat.
Zahlen und Fakten
Die Bundesnetzagentur und der Flugfunk
Als Verwalterin des Funkfrequenzspektrums ist die Bundesnetzagentur auch für den Flugfunk zuständig. Wer aktiv am Sprechfunk im Flugverkehr teilnehmen möchte, braucht ein Flugfunkzeugnis. Die amtliche Prüfung dafür nimmt die Bundesnetzagentur an ihren Außenstellen ab.
Für Piloten nach Sichtflugregeln sind das BZF 1 (Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache) und das BZF 2 (Sprechfunk in deutscher Sprache) relevant. Ablauf, Anmeldung und Vorbereitung findest du hier: