Wer nimmt die BZF-Prüfung ab?
Die Prüfung zum Beschränkt Gültigen Sprechfunkzeugnis (BZF) liegt in Deutschland im Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – kurz Bundesnetzagentur. Sie ist die zuständige Behörde für die Zulassung und Prüfung im Bereich Amateurfunk und Flugfunk.
Die Prüfung kann auf zwei Wegen abgelegt werden:
- Direkt bei der Bundesnetzagentur – an einem ihrer Standorte in Deutschland
- Bei einer autorisierten Prüfungsstelle – bestimmte Flugschulen und Luftsportvereine besitzen das Recht, BZF-Prüfungen im Auftrag der Bundesnetzagentur durchzuführen
Beide Wege enden mit demselben offiziellen Zeugnis der Bundesnetzagentur.
Schritt für Schritt zur Prüfungsanmeldung
1. Antragsformular besorgen
Das offizielle Antragsformular für das BZF steht auf der Website der Bundesnetzagentur zum Download bereit. Du findest es im Bereich „Amateurfunk und Flugfunk" unter dem Punkt Sprechfunkzeugnisse. Fülle das Formular vollständig und leserlich aus.
2. Unterlagen zusammenstellen
Zur Anmeldung benötigst du in der Regel folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular (Bundesnetzagentur)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (zur Identifikation)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Entrichtung der Prüfgebühr (Überweisung oder entsprechender Beleg)
Prüfe vor der Einreichung stets die aktuellen Anforderungen auf der Website der Bundesnetzagentur – Formularversionen und Anforderungen können sich ändern.
3. Antrag einreichen und Termin vereinbaren
Den Antrag sendest du an die für deinen Wohnort zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur. Nach Eingang des vollständigen Antrags erhältst du eine Eingangsbestätigung sowie – je nach Prüfungsaufkommen – zeitnah einen Prüfungstermin. Die Wartezeit variiert je nach Region und Saison; insbesondere im Frühjahr und Herbst, wenn viele Pilotenanwärter ihre Ausbildung abschließen, kann es etwas länger dauern.
4. Prüfungsgebühr
Die Bundesnetzagentur erhebt für die Abnahme der BZF-Prüfung eine Verwaltungsgebühr. Die aktuelle Gebührenhöhe entnimmst du dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis auf der Website der Bundesnetzagentur. Die Gebühr ist in der Regel vor der Prüfung zu entrichten.
Prüfungsorte der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur ist bundesweit mit mehreren Außenstellen vertreten. BZF-Prüfungen finden üblicherweise in den Regionalbüros statt. Alternativ bieten autorisierte Flugschulen und Luftsportverbände regionale Prüfungsmöglichkeiten an – teils mit kürzeren Wartezeiten. Erkundige dich bei deiner Flugschule, ob sie über eine Prüfungsermächtigung verfügt.
Was passiert am Prüfungstag?
Am Prüfungstag erwartet dich folgendes:
- Identitätsfeststellung: Du legst deinen Personalausweis oder Reisepass vor.
- Schriftlicher Teil: Du bearbeitest 30 Multiple-Choice-Fragen aus dem offiziellen Fragenkatalog der Bundesnetzagentur. Zum Bestehen sind mindestens 21 von 30 Fragen (70 %) korrekt zu beantworten.
- Mündlich-praktischer Teil: Du führst eine Sprechfunksimulation durch. Der Prüfer übernimmt die Rolle der Bodenfunkstelle; du agierst als Pilot und musst typische Funksituationen korrekt abwickeln. Beim BZF 1 folgt ein zusätzliches Gespräch auf Englisch.
Beide Teile werden voneinander unabhängig bewertet. Wer einen Teil nicht besteht, kann diesen separat wiederholen.
Wie lange ist das BZF gültig?
Das BZF ist nach Ausstellung unbefristet gültig. Du musst es weder verlängern noch regelmäßig erneuern. Einmal bestanden – lebenslang gültig.
Tipp: Gut vorbereitet antreten
Der häufigste Grund für ein Nichtbestehen ist mangelnde Übung im mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche Fragenkatalog lässt sich mit etwas Lernaufwand souverän bewältigen – der mündliche Teil dagegen erfordert echte Prüfungserfahrung. BZF-Kurs.de bereitet dich mit realen Prüfungssimulationen in Kleinstgruppen gezielt darauf vor. Unsere Teilnehmer bestehen zu 99,8 % beim ersten Anlauf.