BZF-Glossar · Erweitertes Vokabular
zum Verkehr zugelassen
→ licensed to fly
Deutsch · Englisch
Bedeutung im Flugfunk
Der Fachbegriff zum Verkehr zugelassen (englisches Äquivalent: licensed to fly) ist Teil des offiziellen BZF-Sprechfunkvokabulars und prüfungsrelevant für das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis BZF 1 und BZF 2 der Bundesnetzagentur.